Rechtsprechung
VG Wiesbaden, 25.11.2011 - 7 K 239/11.WI |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 28 Abs 2 GG
Anspruch eines Gewerbetreibenden auf Fortbesetzung eines Volksfestes unter gemeindlicher Regie - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Gewerbetreibenden auf Fortbesetzung eines Volksfestes unter gemeindlicher Regie
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 27.05.2009 - 8 C 10.08
Kommunale Selbstverwaltung; Angelegenheiten des örtlichen Wirkungskreises; …
Auszug aus VG Wiesbaden, 25.11.2011 - 7 K 239/11
Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus dem durch den Kläger zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.05.2009 (DVBl 2009, 1382).Das erkennende Gericht kann in diesem Zusammenhang offen lassen, ob der neuen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Auslegung des Art. 28 Abs. 2 GG (DVBl. 2009, 1382) zu folgen ist (vgl. für die zahlreichen ablehnenden Stimmen in der Literatur nur Kahl/Weißenberger, LKRZ 2010, 81; Schoch, DVBl 2009, 1533).
- BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99
Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg
Auszug aus VG Wiesbaden, 25.11.2011 - 7 K 239/11
Im Übrigen gehören zukünftige Gewinnaussichten auch nicht zum Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. nur BVerfGE 68, 193, 222 f.; 110, 274, 290), so dass eine Erweiterung des Anwendungsbereichs der §§ 19, 20 HGO vor dem Hintergrund des Art. 14 Abs. 1 GG zugunsten des Klägers von vornherein nicht in Betracht kommt. - BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82
Zahntechniker-Innungen
Auszug aus VG Wiesbaden, 25.11.2011 - 7 K 239/11
Im Übrigen gehören zukünftige Gewinnaussichten auch nicht zum Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. nur BVerfGE 68, 193, 222 f.; 110, 274, 290), so dass eine Erweiterung des Anwendungsbereichs der §§ 19, 20 HGO vor dem Hintergrund des Art. 14 Abs. 1 GG zugunsten des Klägers von vornherein nicht in Betracht kommt.
- BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78
Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein …
Auszug aus VG Wiesbaden, 25.11.2011 - 7 K 239/11
15 Nach - soweit ersichtlich - einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung (vgl. nur BVerwGE 60, 144) und überwiegender Auffassung in der Literatur (…vgl. insoweit nur Kopp/Schenke, VwGO, 17. A., 2011, § 42 Rn. 62, mit zahlreichen Nachweisen zum Meinungsstand) ist der Rechtsgedanke des § 42 Abs. 2 VwGO, sog. Popularklagen von vornherein auszuschließen, auch für die allgemeine Leistungsklage heranzuziehen (nach der Gegenansicht dürfte die Klage vorliegend ebenfalls unzulässig sein, da die auch für eine Leistungsklage erforderliche Prozessführungsbefugnis nicht gegeben sein soll, wenn das mit der Klage geltend gemachte Recht dem Kläger eindeutig und offensichtlich nicht zustehen kann; vgl. nur Erichsen Jura 1994, 476, 482). - BVerwG, 28.11.2007 - 9 C 10.07
Normerlassklage; Tätigwerden des Normgebers; Erlass einer Rechtsverordnung; …
Auszug aus VG Wiesbaden, 25.11.2011 - 7 K 239/11
Das als Hilfsantrag formulierte Feststellungsbegehren nach § 43 VwGO ist ebenfalls unzulässig, da der Kläger - wie oben bereits ausgeführt - offensichtlich und eindeutig nichts aus §§ 19 Abs. 1, 20 HGO und §§ 69 Abs. 2, 70 Abs. 1 GewO zu seinen Gunsten ableiten kann (ob § 42 Abs. 2 VwGO analog im Rahmen des § 43 VwGO anwendbar ist - so BVerwGE 130, 52 Rn. 14 - oder aber sich die subjektive Rechtsbetroffenheit aus dem Begriff des Rechtsverhältnisses ergibt - so Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 43 Rn. 31 - kann hier dahinstehen). - BVerwG, 28.10.1970 - VI C 48.68
Höherbewertung eines Dienstpostens - Verletzung von beamtenrechtlichen …
Auszug aus VG Wiesbaden, 25.11.2011 - 7 K 239/11
Die Klagebefugnis gemäß § 42 Abs. 2 VwGO ist dann nicht gegeben, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise die von dem Kläger geltend gemachten Rechte bestehen oder ihm zustehen können (vgl. nur BVerwGE 36, 192).
- OVG Thüringen, 05.07.2011 - 1 VO 284/11
Aussetzung des Verfahrens bei möglicher Rechtsänderung
Auf die Beschwerden der Klägerin und des Beklagten wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Weimar vom 10. März 2011 - 7 K 239/11 We - aufgehoben.den Beschluss des Verwaltungsgerichts Weimar vom 10. März 2011 - 7 K 239/11 We - aufzuheben.